Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 28. Oktober 2021). Seine Eltern und Geschwister leben in der Schweiz. Zu seinem Heimatland Eritrea hat der Beschwerdeführer gemäss eigenen Aussagen keine Beziehung. Er wisse nicht, ob er Angehörige in seiner Heimat habe, vielleicht eine Grossmutter oder einen Grossvater. Er habe sie aber noch nie gesehen und habe auch noch nie mit ihnen gesprochen (Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12.-14. Januar 2022, S. 21 Z. 24 f., Z. 34 ff.; S. 22 Z. 33 f.). Der Beschwerdeführer spricht Deutsch und ein wenig Englisch.