Der Vollzugsverlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt Solothurn vom 20. Dezember 2021 deutet darauf hin, dass beim Beschwerdeführer zwischenzeitlich eine positive Persönlichkeitsentwicklung stattgefunden hat. Der Beschwerdeführer zeige sich in Bezugspersonengesprächen einsichtig in sein Fehlverhalten und bereue seine Taten. Er finde sich im Insassenkolletiv gut zurecht und gehe allfälligen Konflikten strikt aus dem Weg. Das im Vollzugsalltag wahrnehmbare Sozialverhalten erscheine diametral zu jenem anlässlich der Tatbegehungen.