In der Folge habe der Beschwerdeführer zu Boden geführt und in Handschellen gelegt werden können (pag. 1016 f.). Das Regionalgericht verurteilte den Beschwerdeführer hierfür wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Ziff. II. 5. des Urteils vom 14. Januar 2022). Gemäss Ziff. I. 1.4 der Anklageschrift soll der Beschwerdeführer am 3. Oktober 2020 in Begleitung von zwei weiteren Personen J.________ auf der Strasse angerempelt haben. Auf dessen Frage hin, was dies solle, habe der Beschwerdeführer versucht, ihm einen Faustschlag zu verpassen. Anschliessend habe er erneut zu einem Schlag ausgeholt und habe J.________ mit der Faust ins Gesicht geschlagen (pag.