Gemäss Ziff. I. 5. der Anklageschrift soll sich der Beschwerdeführer anlässlich der Personen- und Effektenkontrolle nach dem Raub vom 18. Juni 2020 körperlich zur Wehr gesetzt haben, als ein Mitarbeiter der Kantonspolizei ihm Handschellen anlegen wollte. Der Beschwerdeführer habe versucht, seine Arme aus den Polizeigriffen zu lösen und sich gegen die Polizisten zu stemmen. Als ein anderer Mitarbeiter der Kantonspolizei zu Hilfe schreiten wollte, habe der Beschwerdeführer ihm mit seinem rechten Fuss gegen den Brustkorb getreten. In der Folge habe der Beschwerdeführer zu Boden geführt und in Handschellen gelegt werden können (pag.