I. 1.3 der Anklageschrift Raub, begangen am 18. Juli 2020 zum Nachteil von H.________, zur Last gelegt. Der Sachverhalt wird in der Anklageschrift wie folgt umschrieben (pag. 1014): H.________ begab sich am Bahnhof Gümligen in die Unterführung, um zu Gleis 2 zu gelangen, wo er A.________, welcher in Begleitung einer weiteren Person war, begegnete und von diesem leicht an der Schulter berührt und nach «Münz» gefragt wurde. In der Folge behändigte H.________ sein Portemonnaie und öffnete das Münzfach, wobei A.________ und die andere Person unvermittelt in das Münzfach griffen. Als H.________ das Münzfach wieder schloss, forderte A.___