Letzterer öffnete einhändig das Portemonnaie, entnahm diesem eine indische Banknote und steckte diese ein. Während A.________ den Geschädigten, welcher sich nicht wehrte, immer noch gegen die Wand drückte, sagte er zu ihm, dass sie gemeinsam an einen Bankomaten gehen würden, wo er ihm CHF 50.00 abheben oder Alkohol kaufen müsse. Als F.________ verneinte, liess A.________ ihn los und stieg aus dem Zug, wo er die indische Banknote seiner Freundin, G.________, zum Verstecken übergab. Mit diesem Vorgehen bereicherte sich A.________ unter Anwendung von Gewalt wissentlich und willentlich unrechtmässig.