_, beim Regionalgericht um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug. Das Regionalgericht wies das Entlassungsgesuch auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 1. April 2022 ab und ordnete für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 1. Juli 2022, Sicherheitshaft an. Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 7. April 2022 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sowie die unverzügliche Entlassung aus der Sicherheitshaft, allenfalls unter den als geboten erachteten Auflagen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.