___ zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 195 Tagen sowie Feststellung, dass die Strafe am 19. Februar 2021 vorzeitig angetreten worden ist, einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 810.00, einer Übertretungsbusse von CHF 1’300.00, einer Landesverweisung von sechs Jahren sowie den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten. Mit Schreiben vom 24. März 2022 ersuchte A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beim Regionalgericht um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug.