1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) sprach A.________ mit Urteil vom 14. Januar 2022 des mehrfachen Raubes, des mehrfachen Diebstahls (teilweise geringfügig begangen), der mehrfachen Sachbeschädigung (teilweise geringfügig begangen), des Hausfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung, der Beschimpfung, der Tätlichkeiten, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie der Widerhandlungen gegen das kantonale Strafgesetz schuldig.