Sie sei sehr weit entfernt und ihre psychische und körperliche Verfassung sei ziemlich bis sehr schlecht. Es (die angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung sowie Erstellung eines DNA-Profils) sei nicht notwendig, denn sie habe nichts verbrochen. Vor 2024 werde sie nicht in Freiheit sein. Sie hoffe, dies seien genügend Gründe. 5. Die Generalstaatsanwaltschaft bringt dagegen vor was folgt: