Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 5. April 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Am 6. April 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführerin eine Frist von 5 Tagen gesetzt, um ihre Beschwerde mit einer hinreichenden Begründung zu versehen. Am 7. April 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine begründete Beschwerde nach.