1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen versuchten Diebstahls. Mit Verfügung vom 28. März 2022 wies die Staatsanwaltschaft die Polizei an, A.________ erkennungsdienstlich (inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs [nachfolgend: WSA]) zu erfassen und die WSA-Probe zwecks Erstellung eines DNA-Profils an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) zu übermitteln. Gleichzeitig beauftragte sie das IRM mit der Erstellung eines DNA-Profils. Gegen diese Verfügung erhob A._____