Weiter macht der Beschuldigte 2 eine «Umtriebsentschädigung» von CHF 1'500.00 geltend. Es seien ihm erhebliche Aufwendungen in zeitlicher Hinsicht entstanden, während derer er seinen beruflichen Pflichten als Partner einer Anwaltskanzlei und Präsident der A.________(SRO) sowie der Verwaltungstätigkeit für diverse Unternehmungen nicht habe nachkommen können. Durch das Beschwerdeverfahren sei ihm ein massgeblicher Arbeitsausfall entstanden.