10 Abs. 7 der Statuten der A.________(SRO) vom Aufwand für die Kontrolle des Finanzintermediärs abhängt, wobei der Vorstand gemäss Art. 10 Abs. 9 der Statuten der A.________(SRO) die Einzelheiten regelt; vgl. zudem die Homepage der A.________(SRO), auf welcher sowohl die Höhe des Sockelbe-