Nachdem diese nur teilweise beglichen wurde, wurde er mehrmals gemahnt (vgl. Schreiben vom 1. Februar 2021, 9. März 2021, 18. März 2021 und 9. Juni 2021). Der Beschuldigte 2 hat dem Beschwerdeführer zudem mit Schreiben vom 6. Mai 2021 erläutert, weshalb der in Rechnung gestellte Kontrollbetrag (vgl. Art. 10 Abs. 1 der Statuten der A.________(SRO)) und insbesondere auch der Sockelbetrag von CHF 2'000.00 seines Erachtens rechtens sind.