die Androhung desselben mit einer Verletzung von Art. 10 der Statuten der A.________(SRO), indem der Beschwerdeführer den in Rechnung gestellten und gemahnten Kontrollbeitrag für die GwG-Kontrolle vom 29. September 2020 nicht bezahlt habe, womit sämtliche Ausschlussvoraussetzungen von Art. 8 Abs. 1 der