Im Vergleich zum angestrebten Zweck der Eintreibung des geringen strittigen Differenzbetrages führe dieses beträchtliche Kostenrisiko (wie das drohende Ende der beruflichen Tätigkeit) zu einem unverhältnismässigen Eingriff in seine Interessen. Es liege nicht einfach ein mutwilliges und grundloses Nichtbezahlen von Rechnungen vor, sondern er habe für seinen Standpunkt prüfenswerte Argumente vorgebracht, welche vorgängig eines Ausschlusses im Rahmen des von der A.________(SRO) angedrohten Rechtsweges zu prüfen seien.