Er könne sich keiner anderen SRO anschliessen. Der Ausschluss aus der A.________(SRO) komme dem Ende seiner beruflichen Tätigkeit gleich. Ein Beschwerdeverfahren vor dem Schiedsgericht gegen den Ausschlussentscheid sei kostspielig und zeitaufwändig. Im Vergleich zum angestrebten Zweck der Eintreibung des geringen strittigen Differenzbetrages führe dieses beträchtliche Kostenrisiko (wie das drohende Ende der beruflichen Tätigkeit) zu einem unverhältnismässigen Eingriff in seine Interessen.