3.3 Der Beschwerdeführer rügt zusammengefasst, um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit hätte es sich gehandelt, wenn die A.________(SRO) ihn für den strittigen Rechnungsbetrag eingeklagt hätte. Um sich ein zivilrechtliches Vorgehen zu ersparen, sei ihm der Ausschluss aus der SRO angedroht und zwischenzeitlich auch umgesetzt worden. Es lägen klare Verdachtsgründe für eine Tatbestandsmässigkeit vor. Zwar gebe es elf von der FINMA anerkannte SRO. Rechtsanwälte, die freiberuflich tätig seien und daneben auch finanzintermediäre Tätigkeiten ausüben würden, seien indes ausschliesslich der A.________(SRO) angeschlossen.