Mit Entscheid vom 17. September 2021 wurde seitens der A.________(SRO) gegen den Beschwerdeführer ein Ausschlussverfahren nach Art. 8 der Statuten eröffnet. Mit Zahlungsbefehl vom 24. November 2021 wurde der Differenzbetrag zudem in Betreibung gesetzt, wogegen der Beschwerdeführer am 25. November 2021 Rechtsvorschlag erhob. Am 20. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer gegen die Beschuldigte 1 (unbekannte Täterschaft [namentlich nicht genannte Mitarbeitende der A.________(SRO)]) und den Beschuldigten 2 (Präsident der A.________(SRO)) Strafanzeige wegen versuchter Nötigung ein.