Betreffend des aus Sicht der A.________(SRO) noch ausstehenden Differenzbetrages von CHF 2'154.05 erfolgten wiederholt Mahnungen unter dem Hinweis, dass der Ausstand im Falle einer Nichtbezahlung auf dem Rechtsweg eingefordert werde und die A.________(SRO) gestützt auf die Statuten ein Ausschlussverfahren einleiten könne. Mit Mahnung vom 9. Juni 2021 wurde der Beschwerdeführer letztmals aufgefordert, den Ausstand zu begleichen. Mit Entscheid vom 17. September 2021 wurde seitens der A.________(SRO) gegen den Beschwerdeführer ein Ausschlussverfahren nach Art. 8 der Statuten eröffnet.