Der Beschuldigte macht demgegenüber geltend, das Merkblatt zum Aufklärungsgespräch erwähne, dass die Überlastung des tiefen Venensystems durch Entfernung oder Ausschaltung der schadhaften Vene verbessert werden könne. So habe die Clipping-Methode ebenfalls in Betracht gezogen werden kön-