13 211 f.) lediglich auf das Anästhesieverfahren bezieht. Inwiefern sie über den eigentlichen Eingriff selbst aufgeklärt worden war, geht aus diesem Aktenstück nicht hervor. Sodann enthält das «Merkblatt zum Aufklärungsgespräch und Einwilligung zur operativen Behandlung von Krampfadern» unter anderem folgende Hinweise (pag. 13 208 f.; Hervorhebungen im Original): […] Der Blutstau führt zu einer Überlastung des tiefen Venensystems, die nur durch die Entfernung oder Ausschaltung der schadhaften Vene verbessert werden kann.