patient: entre droit, éthique et règles de l'art, Bern 2021, S. 665). HONSELL kritisiert die herrschende Praxis, wonach ein medizinischer Heileingriff stets eine Körperverletzung darstelle, ist aber der Ansicht, dass ein Skalpell auch in den Händen eines Chirurgen «fraglos ein gefährliches Werkzeug» im Sinne von Art.123 StGB sei (a.a.O., Was ist Gerechtigkeit?, Bern 2019, S. 142). Vor diesem Hintergrund durfte die Staatsanwaltschaft die Frage, ob ein Skalpell in den Händen eines Chirurgen einen gefährlichen Gegenstand darstelle, nicht im Rahmen einer Einstellungsverfügung verneinen.