Die Staatsanwaltschaft hat eine qualifizierte einfache Körperverletzung aufgrund der Verwendung eines gefährlichen Gegenstands mit dem Argument verneint, ein Skalpell sei kein gefährlicher Gegenstand, wenn es fachgemäss durch einen Arzt verwendet werde. Die Frage, ob ein Skalpell im Kontext der ärztlichen Behandlung einen gefährlichen Gegenstand im Sinne von Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 darstellt, ist in der Lehre umstritten und von der Rechtsprechung ungeklärt. AEBI- MÜLLER/FELLMANN/GÄCHTER/RÜTSCHE/TAG kommen gestützt auf eine teleologische Auslegung zum Schluss, dass Art.