Da das zunächst geplante Stripping während der Operation fehlgeschlagen sei, habe in der Folge die Clipping-Methode angewendet werden müssen. Bei Letzterem handle es sich um einen minimalinvasiven chirurgischen Eingriff, der gemäss dem Merkblatt ebenfalls habe in Betracht gezogen werden können. Es handle sich daher nicht um eine Operationserweiterung. In Bezug auf die Frage der Strafantragsfrist bringt der Beschuldigte vor, ein Dauerdelikt liege nur vor, wenn die Begründung des rechtswidrigen Zustands mit den Handlungen resp.