4 N. 18 zu Art. 31). Zwar habe die Beschwerdeführerin gewusst, dass der Beschuldigte ihr Clips an den Venen angebracht habe, jedoch wisse sie bis heute nicht, weshalb resp. ob es hierfür aus Sicht des Beschuldigten einen medizinischen Grund gegeben habe. Sie habe zudem zwar frühzeitig die Vermutung gehabt, dass der operative Eingriff durch den Beschuldigten nicht lege artis erfolgt und auch nicht indiziert gewesen sei. Erst mit der Operation bei E._