Die Beschwerdeführerin sei gemäss eigenen Angaben unmittelbar nach der am 8. November 2018 durchgeführten Operation vom Anästhesiearzt davon in Kenntnis gesetzt worden, dass der Beschuldigte vom geplanten Vorgehen abgewichen sei und die betreffende Vene nicht entfernt, sondern mit Clips unterbunden habe. Unter anderem aus dem Schreiben der Beschwerdeführerin an die bernische Kantonsärztin vom 31. Januar 2019 gehe ausserdem hervor, dass sie spätestens zu diesem Zeitpunkt sowohl von der Tat als auch der Person des Täters gewusst habe.