Hierauf wurde am 8. September 2021 eine Untersuchung eröffnet, welche per 16. Dezember 2021 von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) übernommen wurde. Mit Verfügung vom 23. März 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten, verteidigt durch Fürsprecher B.________, ein. 1.3 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 4. April 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).