In der Folge beklagte die Beschwerdeführerin im Bereich der angebrachten Klammern zusätzliche Leiden und liess diese am 30. Juni 2021 durch einen Drittarzt, E.________, wieder operativ entfernen. 1.2 Am 17. August 2021 reichte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Beschuldigten ein. Hierauf wurde am 8. September 2021 eine Untersuchung eröffnet, welche per 16. Dezember 2021 von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) übernommen wurde.