Darunter fallen auch solche aus öffentlichem Staatshaftungsrecht (Urteil des Bundesgerichts 6B_217/2021 vom 26. Mai 2021 E. 8 mit zahlreichen Hinweisen). 5.2 Der Beschwerdeführer ist der Vater des allenfalls direkten Opfers und damit Angehöriger (Art. 116 Abs. 2 StPO). Er wird als Privatkläger zugelassen, wenn er eigene Zivilansprüche geltend macht. Die Fixierung von D.________ wurde vom Personal der A.________ angeordnet und durchgeführt. Es ist unbestritten, dass die Haftungsansprüche, welche der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Fixierung geltend macht, öffentlich-rechtlicher Natur sind.