3 schwerdeverfahrens bei der Beschwerdekammer befanden. Es ist nicht die Aufgabe der Beschwerdekammer, als erste Instanz über die Verwertbarkeit dieses Schreibens zu befinden. Sollten Hinweise auf eine Unverwertbarkeit bestehen, könnte die Kammer dieses Schreiben zwar unberücksichtigt lassen oder das Beschwerdeverfahren sistieren, bis über die Verwertbarkeit entschieden worden ist. Ein solches Vorgehen drängt sich vorliegend aber nicht auf. Die Staatsanwaltschaft hat mit Schreiben vom 15. März 2022 direkt bei D.___