Dagegen reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 4. April 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie seine Zulassung als Privatkläger im Strafpunkt im Verfahren BA 22 379, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit E-Mail vom 7. April 2022 leitete die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer das Schreiben von D.________ vom 6. April 2022 weiter. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer nahm und gab mit Verfügung vom 8. April 2022 Kenntnis von dieser Eingabe.