8 Individualisierung darum geht, ein Markenzeichen zu entwickeln, welches an möglichst vielen Orten angebracht wird (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 116 vom 18. Juni 2021 E. 6.5). Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer in Tatortnähe angehalten wurde, die von ihm mitgeführte Spraydose am Sprühkopf nicht eingetrocknete Farbe aufgewiesen hatte, die Farbe aus der Spraydose und die von den beiden Tags sichergestellten – damals nicht eingetrockneten – Farbanhaftungen mikroskopisch und analytisch übereinstimmen und anlässlich der Hausdurchsuchung