Nichts zu seinen Gunsten abzuleiten vermag der Beschwerdeführer ferner aus dem Umstand, dass anlässlich der Hausdurchsuchungen keine Gegenstände sichergestellt worden sind. Unbestrittenermassen hat die Polizei feststellen können, dass der Beschwerdeführer über Blätter und Hefte mit Graffitis und etliche Spraydosen verfügt. Gemäss glaubwürdigen Angaben der Kantonspolizei Bern im Anzeigerapport vom 27. Januar 2022 soll das Tag «D.________» bereits etliche Male im Raum Bern angebracht worden sein. Es stellt eine Erfahrungstatsache dar, dass Personen, welche Tags anbringen, dies als eine Kunstform verstehen und es im Sinn einer