Auch der angebliche Schaden des Tags an der Stützmauer neben der Frauenklinik sei von der Privatklägerin nicht belegt und mit ca. CHF 2'600.00 ebenfalls massiv überhöht, zumal die ganze Wand versprayt sei. Zudem gehe aus den dem Anzeigerapport vom 27. Januar 2022 beigelegten Fotos hervor, dass es sich bei den beiden inkriminierten Tags lediglich um eine verhältnismässig kleine und an einer mobilen, temporären Baustellensichtschutzwand bzw. an einer bereits massiv versprayten bzw. beschädigten Stützwand angebrachte einfarbige, einschichtige Signatur der sprayenden Person handle, die einfach wieder entfernt werden könne,