Insbesondere das Tag, welches an einer mobilen, temporären Baustellensichtschutzwand angebracht worden sei, dürfte ohne grossen Zeit- und Materialaufwand entfernt, übermalt oder ersetzt werden können. Der angebliche Schaden von ca. CHF 2’000.00 sei denn auch nicht von der Privatklägerin beziffert oder belegt, sondern offenbar von der Kantonspolizei Bern mehr als grosszügig geschätzt worden. Auch der angebliche Schaden des Tags an der Stützmauer neben der Frauenklinik sei von der Privatklägerin nicht belegt und mit ca. CHF 2'600.00 ebenfalls massiv überhöht, zumal die ganze Wand versprayt sei.