3 gung werde in Ziff. 1 nicht nur die DNA-Probenahme und die Erstellung eines entsprechenden Profils gemäss Art. 255 StPO angeordnet, sondern auch die erkennungsdienstliche Erfassung gemäss Art. 260 StPO. Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung gemäss Art. 260 StPO werde jedoch mit keinem Wort begründet, was klarerweise eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstelle. Dem schliesst sich die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 2022 an. 4.2 Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör (Art.