Nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus der polizeilichen Kontrolle konnte an einer Stützmauer neben dem Frauenspital sowie an einer Sichtschutzwand bei der alten Frauenklinik des Inselspitals je ein frisches Tag «D.________» in roter, noch nicht eingetrockneter Farbe festgestellt werden. Die von der Kriminaltechnik durchgeführte Auswertung ergab, dass die Farbe aus der beim Beschwerdeführer sichergestellten Spraydose sowie der von den beiden Tags entnommenen Farbanhaftungen mikroskopisch und analytisch übereinstimmten.