Der Beschwerdeführer soll angegeben haben, diese in Bümpliz bei der Unterführung (legale Wand) verwendet zu haben. Nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus der polizeilichen Kontrolle konnte an einer Stützmauer neben dem Frauenspital sowie an einer Sichtschutzwand bei der alten Frauenklinik des Inselspitals je ein frisches Tag «D.________» in roter, noch nicht eingetrockneter Farbe festgestellt werden.