Am 11. Januar 2022 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Gleichzeitig ersuchte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Staatsanwaltschaft, ihr die verfahrensrelevanten Akten (inkl. Anzeigerapport) zu übermitteln. Dieser Aufforderung kam die Staatsanwaltschaft nach, indem sie der Beschwerdekammer die Verfahrensakten BM 21 46792 am 12. Januar 2022 und den Anzeigerapport vom 27. Januar 2022 am 3. Februar 2022 zustellte.