11. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ am Ende des Verfahrens fest (Art. 135 Abs. 2 StPO). Dabei ist zu beachten, dass dem Beschwerdeführer für einen Viertel des auf das Beschwerdeverfahren entfallenden Teils der Entschädigung keine Rückund Nachzahlungspflicht obliegt (Art. 135 Abs. 4 StPO e contrario). 19 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: