Darüber, ob vor den beiden Privatklägern noch weitere Personen ohne Bewilligungen in den Restaurants angestellt wurden, wie von der Staatsanwaltschaft im Haft(verlängerungs)antrag vermutet, sagen die Observationsergebnisse jedenfalls nichts aus. Auch bezüglich des Fortschritts der Ermittlungen lassen sich daraus keine Schlüsse ziehen. 7.12 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nach wie vor kollusionsanfällige Ermittlungshandlungen ausstehend sind.