Ausserdem hatte die Observation den Auftrag, den Beschwerdeführer, nicht seine Restaurants oder deren Belegschaft, zu observieren (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 25. Januar 2022, S. 2 [Beilage 6 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 14. April 2022]). Was der Beschwerdeführer aus den Erkenntnissen der Observationen zu seinen Gunsten ableiten will, ist nicht ersichtlich. Darüber, ob vor den beiden Privatklägern noch weitere Personen ohne Bewilligungen in den Restaurants angestellt wurden, wie von der Staatsanwaltschaft im Haft(verlängerungs)antrag vermutet, sagen die Observationsergebnisse jedenfalls nichts aus.