106) angesprochenen Observationen vermögen von Vornherein – wenn überhaupt – nur zu belegen, welche Personen sich im Observationszeitraum (Dezember 2021 und Januar 2022) an den Standorten der beiden Restaurants des Beschwerdeführers aufhielten. Ausserdem hatte die Observation den Auftrag, den Beschwerdeführer, nicht seine Restaurants oder deren Belegschaft, zu observieren (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 25. Januar 2022, S. 2 [Beilage 6 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 14. April 2022]).