16 er niemanden einstellen solle. Schliesslich erklärte er, dass Herr S.________ für die Buchhaltung und die Steuererklärung zuständig gewesen sei. Gemäss den Aussagen von I.________ hatte dieser primär vor der Ehefrau des Beschwerdeführers Angst, da diese immer anwesend gewesen sei und alles kontrolliert habe (Einvernahme I.________ vom 16. November 2021, Z. 218 ff. und Z. 223 f.). Vor diesem Hintergrund ist die Beteuerung des Beschwerdeführers, wonach seine Ehefrau nichts damit zu tun habe, in Zweifel zu ziehen.