Auch die subjektive Bereitschaft des Beschwerdeführers zu Verdunkelungshandlungen ist zu bejahen. Der Beschwerdeführer bestreitet nach wie vor den Menschenhandel und die Erpressung. Einzig die Widerhandlungen gegen das AIG räumt er ein. Im Zusammenhang mit der Beteiligung seiner Ehefrau erklärte er in seiner Einvernahme vom 25. Januar 2022 zunächst, Geschäftsführer beider Restaurants und damit für alles verantwortlich zu sein. Seine Frau arbeite als Allrounderin mit und sei vorderhand für den Service zuständig.