Wie die Staatsanwaltschaft richtig festhält, konnte sie dies aufgrund der anhaltenden Haft des Beschwerdeführers aber nicht in Absprache mit diesem machen, was einen entscheidenden Unterschied bedeutet. Mit der Haft ist auch eine Absprache zwischen den Ehegatten im Zusammenhang insbesondere mit künftig noch zu befragenden Personen, wovon zumindest einige bereits konkret bekannt sind, zu verhindern.