Diese wurden bisher nicht befragt. Zu klären ist nach wie vor auch die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau. Auch dazu wird vor allem auf die Aussagen der aktuellen und ehemaligen Angestellten abgestellt werden müssen. Einvernahmen von mindestens einer ehemaligen Mitarbeiterin sowie des Verantwortlichen für das D.________ (Restaurant) stehen konkret bevor. Es muss mit Blick auf die im Falle einer Verurteilung zu erwartende empfindliche Sanktion (vgl. Art. 182 StGB: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe;