_, Verantwortlicher Restaurant D.________) weitere konkrete Hinweise auf die mutmassliche Täterschaft des Beschwerdeführers sowie auf weitere mutmassliche Opfer oder sonstwie Beteiligte ergeben könnten. Gleiches gilt für die geplanten Befragungen von Q.________ und R.________, welche zumindest nach summarischer Durchsicht der Akten unter ähnlichen Umständen beim Beschwerdeführer gearbeitet haben könnten wie die beiden Privatkläger und deren Aufenthalt offenbar bisher noch nicht ermittelt werden konnte.